Windparks in Waldgebieten – Beispiel Reinhardswald

Windpark

By Rabax63 [CC BY-SA 4.0 – Wiki Commons

Windenergieanlagen (WEA) in Waldgebieten werden meist sehr kritisch gesehen. Da ist von Waldzerstörung die Rede und auch von einem besonders schweren Eingriff in den Schutz der Natur.
Einige gehen sogar so weit und vergleichen WEA in Waldgebieten mit der Rodung des Hambacher Forsts durch den Braunkohle-Tagebau. Gegner der Windenergie – oft zugleich Befürworter der Energie aus fossilen Brennstoffen glauben hier einen besonderen Schwachpunkt beim Ausbau der Windenergie gefunden zu haben. Ich möchte der oft recht einseitigen und verzerrten Darstellung in den Medien einige Fakten gegenüberstellen.
Es herrscht mittlerweile wohl allgemein Konsens über die Notwendigkeit der Energiewende angesichts der nahenden ökologischen Katastrophe durch den Klimawandel. Wenn hier nicht in den nächsten Jahrzehnten konsequent gehandelt wird ,werden Kippelemente im Klimasystem wirksam, die unumkehrbare Vorgänge in Gang setzen mit wieder unabsehbaren Folgen für die Menschheit.

Neben vielen anderen ist die Stromerzeugung aus Wind ein wesentlicher Faktor der Energiewende.
Schon jetzt liegt der Anteil dieser klimaneutralen Stromproduktion an der gesamten Nettoerzeugung in Deutschland bei 19%. Studien z.B. des Fraunhofer ise belegen, dass theoretisch bis 2050 das gesamte Bundesgebiet mit Wind- und Solarenergie versorgt werden könnte. Dabei sollten nicht mehr 2% der Landfläche als Windvorranggebiet genutzt werden. Da Hochflächen in Mittelgebirgen besonders günstig sind für die effektive Nutzung, bieten sich diese für die Errichtung von WEA an.
Wie noch gezeigt wird, hängt die Genehmigung für den Bau von WEA von vielen Vorgaben und strengen gesetzlichen Auflagen ab, dabei gelten für die Nutzung von Waldgebieten besonders strenge Auflagen. So werden vorrangig intensiv forstwirtschaftlich genutzte Waldflächen mit Fichten- und Kiefernmonokulturen für Windenergieanlagen genutzt.
Vom Bundesumweltministerium heißt es dazu:

Um eine bessere Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu erreichen, setzt sich das BMU dafür ein, dass für die Suche nach geeigneten naturverträglichen Standorten für erneuerbare und konventionelle Energien verstärkt die räumliche Steuerung mit den Instrumenten der Raumordnung genutzt wird. Dabei sollte bereits frühzeitig auf Flächen in Vorranggebieten für Natur und Landschaft, wie zum Beispiel Nationalparke, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten, Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete verzichtet werden.

So sind zur Zeit nur etwa 5% aller WEA in Waldgebieten zu finden mit immerhin 8% der gesamten Windenergieleistung. Während in Norddeutschland Waldstandorte für die Windenergie nahezu gänzlich tabu sind, liegt in den Bundesländern im Süden und Westen die Zahl der Windturbinen im Wald meist im dreistelligen Bereich. In Ostdeutschland ist bislang nur in Brandenburg und in geringem Umfang in Sachsen die Windenergie im Wald vertreten.

Als Beispiel für Planung und Erstellung eines Wald-Windparks habe ich Gahrenberg im Reinhardswald in Hessen gewählt, weil wegen der Nähe dieses Gebiets zur Sababurg und dem “Märchenwald” (Eichen-Urwald) besonders im Fokus steht. Schlagzeilen wie Grimms Märchenwald wird Opfer der Energiewende und Zerstörung des Naturraums Nordhessen sorgen für heftige Diskussionen. Wie immer bei solch pauschalen Statements sollte der aufmerksame und kritische Leser sich zunächst einen Überblick über die Faktenlage machen. Dieser Artikel könnte dabei ein wenig helfen. Noch eines vorweg – Die Erzeugung von Strom, ob konventionell oder alternativ, gibt es grundsächlich nicht zum Nulltarif, wie überhaupt die Energiewende ihren Preis hat. Belastungen der Umwelt sowie gewisse Einschränkungen in unserem Wohnumfeld gehören dazu, wie auch – und das erscheint mir das Wichtigste – ein Umdenken im Hinblick auf die Notwendigkeit des Handelns angesichts der drohenden Klimakatastrophe. Nur wenn sich zudem unser Verhalten bezüglich Energieeinsparung und Reduzierung von Emissionen ändert, wird unser Planet bewohnbar bleiben.

Windpark Gahrenberg im Forstgutsbezirk Reinhardswald, nordöstlich von Kassel

Windpark Gahrenberg (nach ABO Wind)

Der geplante Windpark liegt ca 20km Luftlinie von der Sababurg und dem Eichen-Urwald entfernt und wird max. 10 Anlagen haben mit einer Nennleistung von insgesamt ca 50MW und liefert damit Strom für fast 50000 Haushalte.
Nabenhöhe: 140 – 170m, Rotordurchmesser: 120 – 158m; Gesamthöhe: 200 – 240m

Der für die Planung zuständige Regierungspräsident Walter Lübcke in einem Interview mit der Zeitung Hessische/Niedersächsische Allgemeine:
Walter Lübcke, RP Kassel:

„Wir haben den Auftrag und die Gesetzeslage, die von Bund und Land beschlossene Energiewende umzusetzen. Wir prüfen die damit zusammenhängenden fachlichen Fragen. Das Land sagt, wir brauchen zwei Prozent der Landesfläche als Windvorrangflächen, das heißt, dass 98 Prozent der Flächen dafür nicht in Frage kommen. Als Behörde nehmen wir die Einwendungen auf und sortieren sie. Von den 32.000 Einwendungen gegen die Standorte in der Region waren 30.000 Unterschriften für eine Sammelpetition. Etwa 1500 waren Einwendungen mit inhaltlicher Substanz. Viele beziehen sich auf das Thema Tourismus oder Infraschall. Es zeigt sich, dass junge Leute die Anlagen viel eher akzeptieren als ältere. Sie sind mit dieser Art der Energiegewinnung groß geworden.
Im Reinhardswald haben wir die Kernbereiche wie die alten Eichen-Urwälder und die unter FFH-Schutz stehenden Buchenwälder, aber auch die zentralen Nahrungshabitate des Schwarzstorchs von vornherein von einer Windenergienutzung freigehalten. Auch ein Schutzpuffer zur Sababurg ist eingehalten. Aber irgendwo müssen die zwei Prozent herkommen.
Aber das Wichtigste: Die Vorrangflächen wurden in einem demokratischen Prozess festgelegt, und zwar einstimmig bei zwei Enthaltungen von der Regionalversammlung Nordhessen. Da waren alle Fraktionen beteiligt. Wir sind als Behörde Dienstleister und müssen für die Umsetzung sorgen. Und da liegen wir ziemlich gut: Mehr als 90 Prozent unserer Entscheidungen haben im Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten Bestand. Da sind wir stolz drauf.”

Georg von Aretin, ABO Wind-Planungsleiter Hessen. „Unsere Gutachten haben ergeben, dass im südlichen Teil des Gebietes bei Hann. Münden keine Windkraftanlagen realisierbar sind. Im nördlichen Teil finden bis zu zehn Windkraftanlagen Platz, und diese möchten wir auch bauen.“ Die Bietergemeinschaft führe aktuell Gespräche mit der Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Kassel. Dort soll der Genehmigungsantrag Ende dieses Jahres eingereicht werden.
Ein zentraler Aspekt des Genehmigungsverfahrens ist der Naturschutz. Unabhängige Gutachter haben das Gebiet ein Jahr lang auf mögliche Konflikte mit zahlreichen Tierarten hin untersucht, die Gutachten werden aktuell erstellt. „Die Untersuchungen legen nahe, dass der Standort gut mit dem Naturschutz vereinbar ist“, erklärt von Aretin.
Anfang 2019 soll dann das Genehmigungsverfahren beginnen, in dessen Verlauf die Antragsunterlagen für alle Interessierten offengelegt werden. Nach Erhalt der Genehmigung wird sich die Bietergemeinschaft in einer Ausschreibung um die Vergütung des erzeugten Stroms bewerben. Wenn die Vergütung gesichert ist, kann der Windpark im Jahr 2020 gebaut werden und ans Netz gehen.
Seit dem Frühjahr 2017 führt die Bietergemeinschaft Windmessungen am Standort durch.
„Die umfangreichen Messungen geben uns genauen Aufschluss über die Windverhältnisse am Gahrenberg,“ sagt Florian Grob, Leiter Erneuerbare Energien bei der GGEW AG. „Es ist schon zu erkennen, dass es sich um einen sehr guten Windstandort handelt.“
Quelle: ABO Wind

Um Windkraftanlagen im Wald zu bauen, sind Eingriffe in Form von Rodungen nötig. Moderne Windkraftanlagen benötigen eine Fläche von etwa 0,8 Hektar, die zum Teil jedoch nur temporär während der Bauphase des Windparks benötigt werden. ABO Wind hat sich früh auf Waldstandorte spezialisiert und hat nach mehr als 160 errichteten Windkraftanlagen im Wald die nötige Erfahrung, den Eingriff so gering wie möglich zu halten.
Je nach verfügbaren Flächen werden die erforderlichen Rodungen durch Ersatzaufforstungen oder durch eine Walderhaltungsabgabe ausgeglichen (s. §12 Abs. 4 HWaldG)

Genehmigungsverfahren
Eine umfassende Prüfung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimschG) entscheidet darüber, ob ein Windparkprojekt genehmigungsfähig ist und errichtet werden kann. Als Entscheidungsgrundlage der Genehmigungsbehörde dienen Untersuchungen unabhängiger Gutachter.
ABO Wind beauftragt diese Gutachten, die mögliche Auswirkungen eines Windparks umfassend untersuchen und bewerten. Großen Stellenwert genießt insbesondere der Immissionsschutz. So muss exakt nachgewiesen werden, ob und in welchem Maße der Windpark in Wohngebieten zu hören sein wird und der die Sonnenstrahlen kreuzende Rotor Schatten auf Wohnhäuser werfen wird. Nur wenn sichergestellt ist, dass solche Belastungen unterhalb der strengen, gesetzlich definierten Höchstwerte bleiben, kann der Windpark errichtet und betrieben werden.
Weitere Gutachten widmen sich den Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie der Tier- und Pflanzenwelt. Der ins Auge gefasste Standort ist gründlich darauf zu untersuchen, ob er geschützte Vogel- und Fledermausarten beherbergt. Die Gutachter verbringen viele Tage unter freiem Himmel, um nach Vorgaben der Genehmigungsbehörden Nistplätze, Jagdreviere und Flugrouten detailliert zu erfassen und zu kartieren. Die exakte Beobachtung der Tierwelt währt mindestens eine vollständige Vegetationsperiode.
ABO Wind begleitet diese wichtige Phase der Planung und bewertet die Erkenntnisse der Gutachter laufend, um die Realisierungschancen des Windparks jederzeit im Blick zu behalten

Da der Naturschutz in der Windparkplanung eine immer wichtigere Rolle spielt, hat ABO Wind eine eigene Stabsstelle geschaffen, die sich mit dem gegenseitigen Einfluss von Windenergie und Artenschutz befasst. Unsere Mitarbeiter behalten die aktuellsten Forschungsergebnisse zum Thema im Auge, bewerten diese und beraten unsere Projektleiter bei der Windparkplanung.

ABO Wind ist ein weltweit erfolgreicher Projektentwickler für erneuerbare Energien

Quellen:
Fachagentur Windenergie an Land
ABO Wind – Projektentwickler
Fraunhofer ise
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
HNA – Hessische/Niedersächsische Allgemeine

Bernd Riebe, 2018

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