Im Schadensfall allein gelassen -Allianz Haftpflichtversicherung – Ein Erfahrungsbericht

Ungesichterte Baustelle
Ungesicherte Unfallstelle – Ich kam von links, vorbei an den Baukontainern.

Hoffentlich Allianz versichert? – Von wegen!

Kein Schadensersatz nach einem folgenschweren Sturz in einer ungesicherten Baustelle. Weder die Allianz Versicherung, bei der der Bauträger Solbach Verwaltungs GmbH und Co. KG versichert ist, noch die Stadt Mönchengladbach will die Verantwortung für meinen Sturz übernehmen. Von der Rechtsabteilung der Stadt heißt es dazu, dass zwar die Stadttochter MAGS AÖR grundsätzlich für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich ist, diese aber für die Zeit der Straßenbauarbeiten auf die Solbach Verwaltungs GmbH und Co. KG übertragen hat. Diese wiederum gab den Fall an die Allianz Haftpflichtversicherung weiter. So dreht sich alles im Kreis und ich als Geschädigte, bleibe im Regen stehen.

Endgültige Ablehnung durch die Allianz

Am 20. März 2019 kam die endgültige Ablehnung meiner Bitte auf Schadensersatz. Was Frau R. von der Allianz Versicherung schrieb, findest du am Ende des Textes.
Meine Interpretation der wenigen Zeilen lautet wie folgt: Die Allianz Haftpflichtversicherung nimmt die Versicherungsprämien von ihren Versicherungsnehmern gerne entgegen, scheut sich aber, die Ansprüche von Geschädigten zu begleichen. Liegt dies daran, dass bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft die Gewinnmaximierung im Vordergrund steht?

Hier meine Story:

Ich war am Samstag des ersten Adventwochenendes 2018 in der Innenstadt unterwegs. In einem Café trank ich mit einer Freundin eine Tasse Kaffee und machte anschließend ein paar Besorgungen. Es war kalt und regnerisch. Als ich gegen 17:00 Uhr das neue Einkaufszentrum verließ, um zu meinem Auto zu gehen, war es bereits dunkel, denn es war ja Winter. Leichter Regen fiel unaufhörlich aus den dunklen Wolken. Ich wählte einen Weg, der mir weniger beschwerlich erschien als der Weg durch die Altstadt, den ich gekommen war.

Man sollte wissen, ich lebe in Mönchengladbach und dort sind die Straßen nicht immer in bestem Zustand. Wegen einer tiefen Absenkung in der Fahrbahn, in der schmutziges Regenwasser stand, das von vorbeifahrenden Autos in meterhohe Wasserfontänen verwandelt wurde, wechselte ich zum Bürgersteig auf der anderen Straßenseite. Dort wurden neue Häuser gebaut, die aber zu diesem Zeitpunkt schon bezugsfertig waren. Ich musste eine kleine Nebenstraße überqueren, die als Baustellenzufahrt diente, wovon ich aber keine Kenntnis hatte. In der Mitte der Straße stolperte ich und nahm noch im Fallen wahr, dass aus einem Haus gegenüber ein junges Paar auf den Bürgersteig trat.

Das nächste, das ich wahrnahm, war, dass ich in hohem Bogen fiel und sehr unsanft aufschlug. Das Paar kam zu mir herüber und half mir beim Aufstehen. Der Mann sammelte meine Einkaufstüten, meine Handtasche und meinen Regenschirm auf und brachte sie mir. Das Paar war sehr bemüht und fragte immer wieder, ob ich mich verletzt hätte. Zu diesem Zeitpunkt war ich der Meinung, dass es noch einmal gutgegangen sei und dass ich mir lediglich die Handgelenke aufgeschürft und einen Fingernagel abgebrochen hatte.

Ich bedankte mich und ging weiter zum Parkplatz, auf dem mein Wagen stand. Als ich einstieg, sah ich, dass meine Strumpfhose am rechten Knie zerrissen war und Blut an meinem Bein herunterlief. Mein heller Wollmantel war an der kompletten rechten Seite ziemlich nass und verschmutzt. Ich fuhr nach Hause und musste dort feststellen, dass auch meine Handtasche abgeschürft und schmutzig und mein Schirm zerbrochen war.

Die wirklich schwerwiegenden Folgen des Sturzes nahm ich erst wahr, als der Schockzustand, in dem ich mich befunden hatte, vorüber war. Beim Aufstehen am nächsten Morgen bemerkte ich, dass ich nicht mehr mit dem rechten Fuß auftreten konnte. Ich hatte ihn mir verstaucht, als ich an der Asphaltkante hängenblieb und stürzte. Außerdem schmerzten meine rechte Hüfte und meine rechte Schulter erheblich. Mein rechtes Knie war inzwischen geschwollen, blau angelaufen und zeigte tiefe Fleischwunden.

Unregelmäßige Aufrisskante auf der Kreuzung
Unregelmäßige Aufrisskante auf der Kreuzung

Was war geschehen?

Wegen des Neubaugebiets war die Asphaltdecke der Straße in weiten Teilen aufgerissen, sodass fünf bis sechs Zentimeter hohe unregelmäßige Kanten entstanden waren. Da ich aber wegen des treibenden Regens meinen Regenschirm recht tief halten musste und weil es dunkel war, übersah ich dieses Hindernis. Ich stolperte über eine dieser Kanten. An der Baustellenausfahrt gab es keine Absperrung und auch kein Schild, das auf die Gefahr hingewiesen hätte. Die absolut gefährliche Stelle, mit vielen unregelmäßigen Abbruchkanten und losen Steinen, erstreckte sich über ein Areal von mehreren Quadratmetern und war völlig ungesichert.

Bei meinem Sturz habe ich mir erhebliche Verletzungen zugezogen. Sowohl mein Fuß als auch meine Schulter schmerzen auch heute, beinahe vier Monate nach meinem Unfall immer noch so sehr, dass ich meinen beruflichen und sportlichen Aktivitäten nicht vollständig und nur unter Schmerzen nachgehen kann. Dazu muss ich noch erwähnen, dass ich sportlich immer sehr aktiv war und bei meinem Sturz eine gut ausgebildete Muskulatur besaß. Heute verbringe ich aber sehr viel mehr Zeit beim Orthopäden und beim Physiotherapeuten als im Schwimmbad und im Fitnessstudio.

Kreuzung Lüppertzenderstraße/An der Fliescher Mühle mit aufgerissener Asphaltdecke
Kreuzung Lüppertzenderstraße/An der Fliescher Mühle mit aufgerissener Asphaltdecke

Meldung meines Sturzes bei der Stadt Mönchengladbach

Eine Freundin brachte mich auf den Gedanken, meinen Unfall bei der Stadt Mönchengladbach zu melden und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dort versprach mir ein Mitarbeiter der Rechtsabteilung, sich der Sache anzunehmen. Danach hörte ich nichts mehr. Monate später erreichte mich ein Brief der Allianz Versicherung. Man teilte mir mit, dass mein Anspruch auf Schadensersatz unbegründet sei. Dazu zog man ein Gerichtsurteil des OLG Saarbrücken heran. Darin heißt es: „Eine Verkehrssicherungspflicht ist in der Regel erst dann gegeben, wenn auch für den aufmerksamen Fußgänger eine Gefahrenlage völlig überraschend eintritt und nicht ohne Weiteres erkennbar ist.“

Außerdem teilte man mir mit, dass der Bauleiter der Solbach Verwaltungs GmbH und Co. KG gesagt hätte, dass es an der Baustelle Hinweisschilder gegeben habe. In Wahrheit wurde erst Anfang Februar – also zwei Monate nach meinem Sturz – ein Verkehrsschild „Verbot für Fußgänger“ dort aufgestellt. (Siehe Foto)

Ich widersprach der Aussage des Bauleiters schriftlich und bat die Allianzversicherung darum, meinen Fall erneut zu prüfen, da ich völlig unerwartet auf die erheblichen Unebenheiten gestoßen war, die nicht ohne Weiteres erkennbar waren. Bis heute – Mitte März 2019 – habe ich keine Antwort erhalten.

Schreiben der Allianz Versicherung vom 20. März 2019

Im Schreiben steht, neben ein paar Floskeln, folgendes:
Wir haben Ihre Ansprüche nach der Sach-und Rechtslage unter Berücksichtigung der herrschenden Rechtssprechung (Urteil des OLG Saarbrücken, das auf meinen Fall nicht zutrifft) geprüft.
Als Haftpflichtversicherung haben wir den Auftrag für unsere Kunden berechtigte Ansprüche von Dritten zu regulieren (mein Anspruch ist meiner Meinung nach mehr als berechtigt und wurde nur durch eine falsche Behauptung des Bauleiters verdreht) und unberechtigte abzuwehren (wo liegt da das Interesse des Versicherungsnehmers?).
In Ihrem bedauerlichen Fall können wir Ihre Ansprüche nicht regulieren, da eine Haftpflichverbindlichkeit unserer Versicherungsnehmerin aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen Ihnen gegenüber nicht gegeben ist.

Wer kennt nicht den Song aus der Werbung: „Wer sich Allianz versichert, der ist voll und ganz gesichert, der schließt vom ersten Augenblick ein echtes Bündnis mit dem Glück. Eine Allianz fürs Leben!“

Ich bin sehr gespannt, ob Kunden und Geschädigte diesem Versprechen der Allianz auch künftig glauben dürfen.

Fotos und Text: © Xenia Marita Riebe

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